Dass die Besitzer des Kongresszentrums «gate27» ihr Lokal nicht «kurz und klein» schlagen liessen, wie ihnen allenfalls in Aussicht gestellt worden ist, muss akzeptiert werden. Die Winterthurer Polizei schilderte die Bedrohungslage offenbar als derart brutal, dass von ihnen nicht erwartet werden konnte, ihre Existenz zu riskieren. Insofern scheint man sich des Eindrucks nicht verwehren zu können, dass die Winterthurer Polizei durch die offensichtliche «Überzeichnung der Lage» ganz froh darüber ist, dass sich das angekündigte Demo-Wochenende durch den Rückzug der «gate27»-Verantwortlichen nun von selbst erledigt hat. Dabei ist es die Aufgabe eines jeden Polizeikorps, Veranstalter von A bis Z in der Ausübung ihres verfassungsmässig verbrieften Versammlungsrechts zu unterstützen und Schaden von ihnen abzuwenden.
Dass Veranstaltern geraten wird, sich aus dem öffentlichen Raum zurückzuziehen, um gewaltbereite Aktivisten nicht zu provozieren, ist feige und eine Bankrotterklärung des Schweizer Rechtsstaats. Das dürfte die Anarchisten ermutigen, ihren von Erfolg gekrönten Weg beizubehalten.
Die EDU ruft alle demokratischen Parteien und Kräfte dazu auf, gemeinsam ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und zum Demonstrationsrecht abzugeben. Es braucht ein konzentriertes Vorgehen gegenüber gewaltbereiten Extremisten, die anderen die demokratischen Grundrechte verweigern und ihnen nicht genehme Veranstaltungen bedrohen.
Für weitere Auskünfte:
Daniel Frischknecht, Präsident EDU Schweiz, 071 463 23 90
Thomas Lamprecht, Vizepräsident EDU Schweiz, 079 286 85 45
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Aus für «Marsch fürs Läbe» 2020 - Leiten Linksextreme das Ende der Meinungsfreiheit ein?